Bauphysik
Beratung
Wir bieten die Beratung zur bauphysikalischen Optimierung der geplanten Gebäude an.
Nachweise
Für den Wärmeschutz von Gebäuden erstellen wir folgende Nachweise:
- Wärmeschutznachweise nach Energieeinsparverordnung (öffentlich-rechtliche Anforderung)
- Wärmeschutznachweise nach den Anforderungen der Kfw zur Erlangung von geförderten Krediten
- weitere Nachweise nach DIN 4108, z. B. zum Tauwasserausfall und ggf. zum sommerlichen Wärmeschutz, falls nicht im öffentlich-rechtlichen Nachweis gefordert
Für den Schallschutz von Gebäuden erbringen wir folgende Nachweise:
- Nachweise zum Mindestschallschutz nach DIN 4109 (öffentlich-rechtliche Anforderung)
- Nachweise zum erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 (privatrechtliche Anforderung)