Bauphysik

Beratung

Wir bieten die Beratung zur bauphysikalischen Optimierung der geplanten Gebäude an.

Nachweise

Für den Wärmeschutz von Gebäuden erstellen wir folgende Nachweise:

  • Wärmeschutznachweise nach Energieeinsparverordnung (öffentlich-rechtliche Anforderung)
  • Wärmeschutznachweise nach den Anforderungen der Kfw zur Erlangung von geförderten Krediten
  • weitere Nachweise nach DIN 4108, z. B. zum Tauwasserausfall und ggf. zum sommerlichen Wärmeschutz, falls nicht im öffentlich-rechtlichen Nachweis gefordert 

Für den Schallschutz von Gebäuden erbringen wir folgende Nachweise:

  • Nachweise zum Mindestschallschutz nach DIN 4109 (öffentlich-rechtliche Anforderung)
  • Nachweise zum erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 (privatrechtliche Anforderung)